Luxuriöse maßgeschneiderte Hochzeitstorte Boutique Haarlem Amsterdam
Allgemeine Bedingungen und Konditionen
(für Englisch siehe unten)
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Cakeworks Studio , mit Sitz in Haarlem Version gültig ab 1. Oktober 2012.
Cakeworks Studio, im Folgenden als CWS bezeichnet.
Definitionen
Nutzer: Der Nutzer der allgemeinen Geschäftsbedingungen ist Cakeworks Studio mit Sitz in Haarlem, Korte Begijnestraat 31, 2011 HC. Eingetragen im Handelsregister unter der KvK-Nummer 61977136. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Kunde: Kunde ist die Person, die eine Hochzeitstorte, eine Anlass-Torte oder einen Workshop, Kurse in Auftrag gegeben hat oder in deren Namen CWS einen Auftrag erteilt oder eine Reservierung vornimmt. Bis zum Zustandekommen eines Vertrages wird der Kunde auch als Antragsteller bezeichnet.
Lieferant: Als Lieferant gilt derjenige, der im Rahmen seines Geschäftsbetriebes Waren und/oder Dienstleistungen einer Bestellung anbietet/liefert, die von CWS zu liefern sind.
1. Allgemeines
1.1 Diese allgemeinen Bedingungen gelten für alle Lieferungen und Angebote von CWS. Die Bedingungen sind für jedermann zugänglich und auf der Internetseite von CWS ( http://www.cakeworks.nl) enthalten. Auf Wunsch senden wir Ihnen ein schriftliches Exemplar zu.
1.2 Mit der Bestellung/Reservierung erklären Sie Ihr Einverständnis mit den Liefer- und Zahlungsbedingungen. CWS behält sich das Recht vor, seine Liefer- und/oder Zahlungsbedingungen nach Ablauf der Frist zu ändern. 1.3 Allgemeine oder besondere Bedingungen oder Vorschriften Dritter werden von CWS nicht anerkannt, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
1.4 CWS gewährleistet, dass das gelieferte Produkt vertragsgemäß ist und den im Angebot genannten Spezifikationen entspricht.
Vertragsabschluss und Vertragsinhalt
2.1 Ein Vertrag kommt in dem Moment zustande, in dem der Auftraggeber ein Angebot von CWS mündlich (oder telefonisch) oder schriftlich (oder per Telefax) annimmt. Der Auftraggeber erhält von CWS eine schriftliche Vertragsbestätigung.
2.2 Das erste abgegebene Angebot ist für beide Seiten freibleibend, aus Druckfehlern, Druckfehlern und Zetteln sowie aus verstümmelten Angeboten können keine Rechte abgeleitet werden.
2.3 Hat CWS den Auftrag erhalten und mit der Durchführung bzw. Anpassung eines Angebotes begonnen, ohne dass ein Vertrag über den Auftrag zustande gekommen ist, so schuldet der Antragsteller sämtliche Kosten für die Vorbereitung. Anfragen für bestimmte Zutaten, Etageren etc.
2.4 Alle auf der Internetseite genannten Bedingungen sind indikativ. Aus den angegebenen Bedingungen können daher keine Rechte abgeleitet werden.
2.5 Weicht die Annahme (in unwesentlichen Punkten) von dem im Angebot enthaltenen Angebot ab, ist CWS hieran nicht gebunden. Der Vertrag kommt nicht nach Maßgabe dieser abweichenden Annahme zustande, es sei denn, CWS weist auf etwas anderes hin.
2.6 Ein zusammengesetztes Angebot verpflichtet CWS nicht dazu, einen Teil des Auftrages zu einem entsprechenden Teil des Angebotspreises auszuführen.
2.7 Angebote und Kostenvoranschläge gelten nicht automatisch für zukünftige Aufträge.
2.8 CWS kann nicht haftbar gemacht werden für die Nichterfüllung einer Bestellung aufgrund höherer Gewalt, wie z.B. Erschöpfung der Lagerbestände oder Lieferausfall von CWS' Lieferanten, Zerstörung von Waren oder Nichterfüllung von Aufträgen aufgrund von
Unfälle, Streik, Feuer, Überschwemmung usw. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. CWS ist nicht verpflichtet, die Unvorhersehbarkeit des die höhere Gewalt darstellenden Umstandes zu beweisen
2.9 In unvorhergesehenen Fällen, in denen CWS nicht in der Lage ist, den Auftrag auszuführen, sorgt CWS für Ersatz in Form eines anderen Patissiers oder einer gleichwertigen Lösung, die zwischen dem Kunden und dem Dienstleister vereinbart wird.
3. Prijzen
3.1 Prijzen worden binnen de looptijd van de aanbieding niet verhoogd, tenzij wettelijke maatregelen dit noodzakelijk maken of indien de fabrikant tussentijdse prijsverhogingen doorvoert.
3.2 Alle prijzen op de site zijn onder voorbehoud van druk- en zetfouten. Voor de gevolgen van druk- en zetfouten wordt geen aansprakelijkheid aanvaard.
3.3 Alle prijzen op de site zijn in Euro`s en inclusief 9% BTW.( laag tarief) Tenzij uitdrukkelijk aangegeven (21% BTW , hoog tarief)
4 Zahlung
4.1 Bij het afsluiten van de overeenkomst voor het maken van patisserie vindt er door de opdrachtgever een voorschot betaling plaats van € 300,00 van het geoffreerde bedrag. Dit bedrag dient te worden betaald binnen de daarvoor gestelde termijn van 14 dagen na de factuurdatum, tenzij schriftelijk tussen opdrachtgever en CWS anders is overeengekomen. In geval de opdracht binnen 6 weken plaatsvind wordt het totale bedrag gefactureerd De opdrachtgever ontvangt ca. 1 maand voor de bruiloft/het event een tweede factuur voor het restant. Dit bedrag dient uiterlijk binnen 14 dagen na de factuurdatum te worden voldaan, Eventuele bezwaren tegen de hoogte van de facturen schorten de betalingsverplichting niet op.
4.2 Indien het restantbedrag niet uiterlijk twee weken voor het huwelijk op rekening van CWS staat bijgeschreven kan er niet tot uitvoering van de opdracht worden overgegaan.
Bei Workshops & Kursen für Einzelpersonen und Firmen: Der Gesamtbetrag ist bei Bestellung zu überweisen.
5. Datenverwaltung
5.1 Wenn Sie eine Bestellung bei CWS aufgeben, werden Ihre Daten in die Kundendatenbank von CWS aufgenommen, die sich an das Datenschutzgesetz hält und Ihre Daten nicht an Dritte weitergibt. Bitte beachten Sie unsere Datenschutzrichtlinie.
5.2 CWS respektiert die Privatsphäre der Nutzer der Internetseite und sorgt für einen vertraulichen Umgang mit Ihren persönlichen Daten.
5.3 CWS verwendet in einigen Fällen eine Mailingliste. Jedes Mailing enthält Anweisungen, wie Sie sich von dieser Liste abmelden können.
6 Werbematerial
6.1 Der Kunde erteilt CWS die Erlaubnis, den Namen des Kunden und Werbematerial, wie z.B. Foto- und Videomaterial, für Werbezwecke zu verwenden.
6.2 CWS darf Werbematerialien für Werbezwecke verwenden, z. B. als Referenz auf der Website, in einem Blog, auf Messen usw.
6.3 Das Werbematerial wird nur für die Zwecke des Werbeprogramms von CWS verwendet.
Bilder und Spezifikationen
Alle Abbildungen, Fotos, Zeichnungen usw., einschließlich der Angaben zu Gewichten, Maßen, Farben, Abbildungen von Etiketten usw. auf den Internetseiten von CWS sind nur annähernd und unverbindlich und können kein Grund für eine Entschädigung oder Auflösung des Vertrags sein.
8. Höhere Gewalt
8.1 CWS haftet nicht, wenn und soweit seine Verpflichtungen aufgrund höherer Gewalt nicht erfüllt werden können.
8.2 Unter höherer Gewalt ist jede äußere Ursache zu verstehen, sowie jeder Umstand, der vernünftigerweise nicht auf ihr Risiko zurückzuführen ist. Verspätungen oder Ausfälle unserer Lieferanten, Internetstörungen, Stromstörungen, Störungen des E-Mail-Verkehrs und Störungen oder Änderungen der von Dritten gelieferten Technik, Transportschwierigkeiten, Streiks, behördliche Maßnahmen, Lieferverzögerungen, Verschulden von Lieferanten und/oder Herstellern von CWS sowie von Hilfspersonen, Krankheit von Personal, Mängel an Hilfs- oder Transportmitteln werden ausdrücklich als höhere Gewalt angesehen.
8.3 Im Falle höherer Gewalt behält sich CWS das Recht vor, seine Verpflichtungen auszusetzen und ist auch berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder zu verlangen, dass der Inhalt des Vertrages so geändert wird, dass die Erfüllung möglich bleibt. CWS ist in keinem Fall zur Zahlung einer Vertragsstrafe oder eines Schadensersatzes verpflichtet.
8.4 Hat CWS bei Eintritt höherer Gewalt ihre Verpflichtungen bereits teilweise erfüllt oder kann sie ihre Verpflichtungen nur teilweise erfüllen, ist sie berechtigt, den bereits gelieferten Teil bzw. den lieferbaren Teil gesondert in Rechnung zu stellen, und der Käufer ist verpflichtet, diese Rechnung so zu bezahlen, als handele es sich um einen gesonderten Vertrag. Dies gilt jedoch nicht, wenn der bereits gelieferte Teil und/oder der lieferbare Teil keinen eigenständigen Wert hat.
9. Haftung
9.1 CWS haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch der Produkte entstehen. Bitte lesen Sie vor der Verwendung die Anweisungen auf der Verpackung und/oder konsultieren Sie unsere Website.
10. Eigentumsvorbehalt
10.1 Das Eigentum an allen von CWS an den Kunden verkauften und gelieferten Waren verbleibt bei CWS, solange der Kunde die Forderungen von CWS aus dem Vertrag oder früheren oder späteren ähnlichen Verträgen nicht beglichen hat, solange der Kunde die im Rahmen dieser oder ähnlicher Verträge ausgeführten oder noch auszuführenden Arbeiten nicht bezahlt hat und solange der Kunde die Forderungen von CWS wegen Nichterfüllung dieser Verpflichtungen, einschließlich Forderungen in Bezug auf Bußgelder, Zinsen und Kosten, nicht beglichen hat, alles im Sinne von Artikel 3:92 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs. 10.2 Die von
Die von CWS unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware darf nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes weiterverkauft und keinesfalls als Zahlungsmittel verwendet werden.
10.2 Der Käufer ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu verpfänden oder anderweitig zu belasten.
10.3 Der Kunde ermächtigt CWS oder einen von CWS beauftragten Dritten hiermit bedingungslos und unwiderruflich, in allen Fällen, in denen CWS ihre Eigentumsrechte ausüben will, alle Orte zu betreten, an denen sich sein Eigentum befindet.
10.4 Der Kunde verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl zu versichern und versichert zu halten und die Police dieser Versicherung auf erstes Anfordern zur Einsichtnahme durch CWS zur Verfügung zu stellen.
11 - Anfragen, Beschwerden und Ansprüche
11.1 Reklamationen müssen innerhalb von fünf Werktagen nach dem Datum der stattgefundenen Hochzeit schriftlich und ausreichend begründet bei CWS eingereicht werden. Die Mängelrüge sollte eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten, damit der Verwender in der Lage ist, angemessen zu reagieren. Die Einreichung von Reklamationen entbindet den Kunden nicht von seiner Verpflichtung, die an CWS gestellten Rechnungen pünktlich zu bezahlen.
11.2 CWS ist unverzüglich Gelegenheit zu geben, etwaige Reklamationen zu prüfen. Ist die Beanstandung nach Auffassung von CWS zutreffend, wird CWS nach eigenem Ermessen entweder eine angemessene Entschädigung bis zu einem Höchstbetrag in Höhe des Rechnungswerts der gelieferten Produkte und/oder Dienstleistungen zahlen oder die gelieferten Produkte und/oder Dienstleistungen nach Rücksendung in ihrem ursprünglichen Zustand kostenlos ersetzen.
11.3 Wenn eine Reklamation begründet ist, wird der Verwender die Arbeiten trotzdem wie vereinbart ausführen, es sei denn, dass dies für den Auftraggeber inzwischen nachweislich sinnlos geworden ist. Letzteres
müssen vom Kunden schriftlich mitgeteilt werden.
11.4 Wenn die nachträgliche Ausführung der vereinbarten Arbeiten nicht mehr möglich oder sinnvoll ist, haftet der Verwender nur innerhalb der Haftungsgrenzen von Artikel 9.
12 - Beendigung, Kündigung und Aussetzung des Abkommens
12.1 CWS hat jederzeit das Recht, einen Vertrag oder dessen Änderungen abzulehnen und/oder zu kündigen, wenn die Abtretung gegen gesetzliche oder andere behördliche Bestimmungen verstößt.
CWS hat außerdem das Recht, einen Vertrag zu kündigen oder abzulehnen, wenn der Inhalt seiner Meinung nach den Interessen und/oder dem guten Ruf seines Unternehmens schaden könnte.
12.2 Bei unzureichender Gewährleistung der Sicherheit oder bei unsachgemäßer Verwendung der beigestellten Materialien ist CWS berechtigt, nach eigenem Ermessen von dem bereits geschlossenen Vertrag abzuweichen oder diesen auf Kosten des säumigen Vertragspartners ganz oder teilweise aufzulösen.
12.3 Wird der Vertrag durch den Auftraggeber vorzeitig gekündigt, hat CWS Anspruch auf Entschädigung für den dadurch entstandenen und glaubhaft gemachten Auslastungsausfall, es sei denn, die Kündigung beruht auf einem von CWS zu vertretenden Umstand. Darüber hinaus ist der Auftraggeber dann verpflichtet, die Rechnungen für die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen zu bezahlen.
12.4 CWS ist berechtigt, die Erfüllung der Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht oder nicht vollständig nachkommt und/oder wenn CWS nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, die berechtigten Anlass zu der Befürchtung geben, dass der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird und/oder wenn der Kunde bei Vertragsschluss aufgefordert wurde, für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag Sicherheit zu leisten.
und diese Sicherheit unzureichend oder nicht vorhanden ist.
12.5 Wird der Vertrag aufgelöst, werden die Forderungen von CWS gegenüber dem Auftraggeber sofort fällig. Wenn CWS die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aussetzt, behält sie ihre gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche.
12.6 CWS behält sich das Recht vor, jederzeit Schadensersatz zu verlangen.
12.7 Wenn der Kunde einen Vertrag ganz oder teilweise storniert, werden die Kosten, die CWS Events aufgrund dieser Stornierung entstanden sind, einschließlich der Gebühren an Dritte, vom Kunden in voller Höhe erstattet. Die Stornierungskosten sind :Bis einschließlich vierzehn Tage vor dem Liefertermin ist eine vollständige Stornierung nicht mehr möglich. Kommt es, aus welchen Gründen auch immer, zu einer Stornierung, stellen wir den Gesamtbetrag als Stornierungskosten in Rechnung.
Von fünfzehn Tagen bis zu 30 Tagen vor dem Liefertermin werden 75 % berechnet.
Von einem Monat bis zu zwei Monaten vor dem Liefertermin werden 50 % berechnet. Ab zwei Monaten vor Beginn bis sieben Tage nach Auftragserteilung wird die Anzahlung berechnet. Bis sieben Tage nach Erteilung des endgültigen Auftrags kann der Auftrag kostenlos storniert werden. (Dies gilt nur, wenn das bestellte Datum außerhalb der Sieben-Tage-Frist liegt).
.
12.8 Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages durch CWS wird MSS im Einvernehmen mit dem Auftraggeber die Übertragung der noch zu erbringenden Leistungen auf Dritte veranlassen, es sei denn, die Beendigung beruht auf Tatsachen und Umständen, die dem Auftraggeber zuzurechnen sind.
13. Zusätzliche Punkte
13.1 CWS ist sich der Privatsphäre des Käufers bewusst und wird Informationen, die den Kauf betreffen, stets mit Diskretion behandeln.
13.2 Hygiene ist für CWS von größter Bedeutung und wird jederzeit mit äußerster Sorgfalt durchgeführt.
13.3 Cakeworks Studio kann nicht verantwortlich gemacht werden
durch Beschädigung oder Fehlverhalten während des Transports durch den Kunden selbst, z.B. durch Temperatur oder Sturz.
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ENGLISCH
Bedingungen und Konditionen
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Cakeworks Studio in Haarlem.
Version gültig ab 1. Oktober 2018.
Cakeworks Studio, im Folgenden als CWS bezeichnet.
Definitionen
Nutzer: Als Nutzer der allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt das Cakeworks Studio mit Sitz in Haarlem, Korte Begijnestraat 31, 2011 HC. Eingetragen im Handelsregister unter der Handelskammernummer 61977136. Umsatzsteuer-Nr. NL193859889b02.
Auftraggeber: Unter Auftraggeber ist die Person zu verstehen, die den Auftrag zur Herstellung einer Hochzeitstorte, einer Anlass-Torte oder eines Workshops, von Kursen erteilt hat oder in deren Namen CWS einen Auftrag erteilt oder eine Reservierung dafür vornimmt. Bis zum Abschluss einer Vereinbarung wird der Auftraggeber auch als Antragsteller bezeichnet.
Lieferant: Als Lieferant gilt derjenige, der im Rahmen seines Geschäftsbetriebes die von CWS zu liefernden Waren und/oder Dienstleistungen einer Bestellung anbietet/liefert.
1. Allgemeines
1.1 Diese Bedingungen gelten für alle Lieferungen und Angebote von CWS. Die Bedingungen sind für jedermann zugänglich und auf der Website von CWS (www.cakeworks.nl) enthalten. Auf Wunsch senden wir Ihnen ein schriftliches Exemplar zu.
1.2 Mit der Bestellung / Reservierung erklären Sie sich mit den Liefer- und Zahlungsbedingungen einverstanden. CWS behält sich das Recht vor, seine Liefer- und / oder Zahlungsbedingungen nach Ablauf der Frist zu ändern.
1.3 Allgemeine oder besondere Bedingungen oder Auflagen Dritter werden von CWS nicht anerkannt, es sei denn, es ist schriftlich etwas anderes vereinbart.
1.4 CWS garantiert, dass das gelieferte Produkt dem Vertrag entspricht und die im Angebot genannten Spezifikationen erfüllt.
2. Abschluss und Inhalt des Abkommens
2.1 Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot von CWS mündlich (oder telefonisch) oder schriftlich (oder per Fax) annimmt. Der Kunde erhält von CWS eine schriftliche Bestätigung des Vertrages.
2.2 Das erste abgegebene Angebot ist für beide Seiten unverbindlich, aus Druck-, Schreib- und Druckfehlern sowie aus verstümmelten Angeboten können keine Rechte abgeleitet werden.
2.3 Hat CWS den Auftrag erhalten und mit der Ausführung und/oder Anpassung eines Angebots begonnen, ohne dass ein Vertrag zustande gekommen ist, schuldet der Antragsteller sämtliche Kosten der Vorbereitung. Anfrage spezifische Zutaten, Etagen, etc.
2.4 Alle auf der Website genannten Zeiträume sind Richtwerte. Aus den vorgenannten Zeiträumen können daher keine Rechte abgeleitet werden.
2.5 Weicht die Annahme (in unwesentlichen Punkten) von dem im Angebot enthaltenen Angebot ab, ist CWS hieran nicht gebunden. Der Vertrag kommt dann nicht nach Maßgabe dieser abweichenden Annahme zustande, es sei denn, CWS weist auf etwas anderes hin.
2.6 Ein zusammengesetztes Angebot verpflichtet CWS nicht dazu, einen Teil des Auftrags gegen einen entsprechenden Teil des angegebenen Preises auszuführen.
2.7 Angebote und Kostenvoranschläge gelten nicht automatisch für künftige Aufträge.
2.8 CWS kann nicht haftbar gemacht werden für die Nichtausführung einer Bestellung aufgrund höherer Gewalt, z.B. bei Erschöpfung der Lagerbestände oder dem Ausbleiben von Lieferungen durch die Lieferanten von CWS, der Zerstörung von Waren oder der Nichtausführung von Bestellungen aufgrund von
Unfälle, Streiks, Feuer, Überschwemmungen usw. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. CWS ist nicht verpflichtet, die Unvorhersehbarkeit des Umstandes, der höhere Gewalt darstellt, zu beweisen
2.9 Für den Fall, dass CWS aufgrund unvorhergesehener Umstände den Auftrag nicht ausführen kann, sorgt CWS für einen Ersatz in Form eines anderen Konditors oder einer gleichwertigen Lösung, die zwischen dem Kunden und dem Dienstleister vereinbart wird.
3. Preise
3.1 Die Preise werden während der Laufzeit des Angebots nicht erhöht, es sei denn, gesetzliche Maßnahmen machen dies erforderlich oder der Hersteller nimmt zwischenzeitliche Preiserhöhungen vor.
3.2 Alle Preise auf der Website sind vorbehaltlich von Druck- und Schreibfehlern. Für die Folgen von Druck- und Setzfehlern wird keine Haftung übernommen.
3.3 Alle Preise auf der Website sind in Euro angegeben und enthalten 9% Mehrwertsteuer. Sofern nicht ausdrücklich angegeben (21%)
4 Zahlung
4.1 When concluding the agreement for making patisserie, an advance payment of € 300,00 of the offered amount will be made by the client. This amount must be paid within the specified period of 14 days after the invoice date, unless otherwise agreed in writing between the client and CWS. If the assignment takes place within 6 weeks, the total amount will be invoiced. The client receives a second invoice for the remainder approximately 1 month before the wedding / event. This amount must be paid within 14 days after the invoice date. Any objections to the amount of the invoices do not suspend the payment obligation.
4.2 Wird der Restbetrag nicht bis zum Schlusstermin bei CWS gutgeschrieben, kann der Auftrag nicht ausgeführt werden.
Bei Workshops & Kursen für Einzelpersonen und Unternehmen: Der Gesamtbetrag muss bei der Beauftragung überwiesen werden.
5. Datenverwaltung
5.1 Wenn Sie eine Bestellung bei CWS aufgeben, werden Ihre Daten in den Kundenstamm von CWS aufgenommen. CWS hält sich an das Datenschutzgesetz und wird Ihre Daten nicht an Dritte weitergeben. Siehe unsere Datenschutzrichtlinie.
5.2 CWS respektiert die Privatsphäre der Nutzer der Website und gewährleistet die Vertraulichkeit Ihrer persönlichen Daten.
5.3 CWS verwendet in einigen Fällen eine Mailingliste. Jedes Mailing enthält Anweisungen, um sich von dieser Liste zu entfernen.
6 Werbematerial
6.1 Der Kunde erteilt CWS die Erlaubnis, den Namen des Kunden und das Werbematerial, wie z.B. Fotos und Videomaterial, für Werbezwecke zu verwenden.
6.2 CWS kann Werbematerial zu Werbezwecken verwenden, z. B. als Hinweis auf der Website, in einem Blog, als Ausstellungsmaterial usw.
6.3 Das Werbematerial wird nur für das CWS Werbeprogramm verwendet.
Bilder und Spezifikationen
Alle Abbildungen, Fotos, Zeichnungen usw., Gewichts-, Maß- und Farbangaben, Abbildungen von Etiketten usw. auf den CWS-Internetseiten sind nur annähernd und unverbindlich und können nicht zu einer Entschädigung oder Auflösung des Vertrags führen.
8. Höhere Gewalt
8.1 CWS haftet nicht, wenn und soweit ihre Verpflichtungen nicht eingehalten werden können
infolge höherer Gewalt erfüllt werden.
8.2 Unter höherer Gewalt ist jede fremde Ursache zu verstehen, sowie jeder Umstand, der vernünftigerweise nicht zu seinem Risiko gehören sollte. Als höhere Gewalt gelten ausdrücklich Verzögerungen oder Nichterfüllung durch unsere Lieferanten, Störungen des Internets, Störungen der Stromversorgung, Störungen des E-Mail-Verkehrs und Störungen oder Änderungen der von Dritten gelieferten Technik, Transportschwierigkeiten, Streiks, behördliche Maßnahmen, Lieferverzögerungen, Verschulden von Lieferanten und / oder Herstellern von CWS sowie von Hilfspersonen, Krankheit von Personal, Mängel an Hilfsmitteln oder Transportmitteln.
8.3 Im Falle höherer Gewalt behält sich CWS das Recht vor, seine Verpflichtungen auszusetzen, und ist auch berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen oder zu verlangen, dass der Inhalt des Vertrags so geändert wird, dass die Durchführung weiterhin möglich ist. CWS ist in keinem Fall zur Zahlung einer Geldbuße oder einer Entschädigung verpflichtet.
8.4 Hat CWS bei Eintritt der höheren Gewalt ihre Verpflichtungen bereits teilweise erfüllt oder kann sie ihre Verpflichtungen nur teilweise erfüllen, so ist sie berechtigt, den zu liefernden Teil bzw. das zu liefernde Teil gesondert in Rechnung zu stellen und der Käufer ist verpflichtet, diese Rechnung zu bezahlen, da es sich um einen gesonderten Vertrag handelt. Dies gilt jedoch nicht, wenn der bereits gelieferte oder lieferbare Teil keinen eigenständigen Wert hat.
9. Haftung
9.1 CWS haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch der Produkte entstehen. Lesen Sie die Anweisungen auf der Verpackung und / oder konsultieren Sie unsere Website vor dem Gebrauch.
10. Eigentumsvorbehalt
10.1 Das Eigentum an allen von CWS an den Kunden verkauften und gelieferten Waren verbleibt bei CWS, solange der Kunde die Forderungen von CWS aus dem Vertrag oder aus früheren oder späteren gleichartigen Verträgen nicht beglichen hat, solange der Kunde die im Rahmen dieses Vertrages ausgeführten oder auszuführenden Arbeiten ausführt, unabhängig davon, ob gleichartige Verträge noch nicht erfüllt sind, und solange der Kunde die Forderungen von CWS aus der Nichterfüllung solcher Verpflichtungen, einschließlich Forderungen in Bezug auf Bußgelder, Zinsen und Kosten, alle im Sinne von Artikel 3: 92 BW, noch nicht bezahlt hat.
10.2 Die von CWS gelieferten Waren, die unter Eigentumsvorbehalt stehen, dürfen nur im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs weiterverkauft und niemals als Zahlungsmittel verwendet werden.
10.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu verpfänden oder in sonstiger Weise zu belasten.
10.4 Der Kunde erteilt CWS oder einem von CWS zu beauftragenden Dritten bereits jetzt die unbedingte und unwiderrufliche Erlaubnis, in allen Fällen, in denen CWS ihre Eigentumsrechte ausüben will, alle Orte zu betreten, an denen sich ihr Eigentum befindet. 12.5 Greifen Dritte auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zu, um Rechte zu begründen oder durchzusetzen, ist der Käufer verpflichtet, CWS so schnell wie möglich zu benachrichtigen.
10.5 Der Käufer verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl zu versichern und versichert zu halten und CWS auf erstes Anfordern die Police dieser Versicherung zur Einsicht zu geben.
11 - Ermittlungen und Beschwerden
11.1 Beanstandungen müssen spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach dem Datum der Hochzeit schriftlich und ausreichend begründet bei CWS eingereicht werden. Die Inverzugsetzung muss eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten, damit der Nutzer in der Lage ist, adäquat zu reagieren. Die Einreichung von Reklamationen entbindet den Kunden nicht von seiner Verpflichtung, die bei CWS eingereichten Rechnungen rechtzeitig zu bezahlen.
11.2 CWS muss unverzüglich in die Lage versetzt werden, eingereichte Reklamationen zu prüfen. Ist die Reklamation ihrer Meinung nach korrekt, zahlt sie entweder eine angemessene Entschädigung bis zur Höhe des Rechnungswertes der gelieferten Produkte und/oder Dienstleistungen oder ersetzt die gelieferten Produkte und/oder Dienstleistungen kostenlos, nachdem sie in ihrem ursprünglichen Zustand zurückgegeben wurden.
11.3 Ist eine Reklamation berechtigt, wird der Verwender die Arbeiten dennoch wie vereinbart ausführen, es sei denn, dass dies für den Auftraggeber nachweislich sinnlos geworden ist. Letzteres dient
vom Kunden schriftlich mitgeteilt werden.
11.4 Wenn die Ausführung der vereinbarten Arbeiten nicht mehr möglich oder sinnvoll ist, haftet der Benutzer nur im Rahmen der in Artikel 9 genannten Haftung.
12 - Beendigung und Aussetzung des Abkommens
12.1 CWS hat jederzeit das Recht, einen Vertrag oder dessen Änderungen abzulehnen und/oder zu kündigen, wenn der Auftrag gegen gesetzliche oder sonstige behördliche Bestimmungen verstößt.
CWS hat außerdem das Recht, eine Vereinbarung zu kündigen/zu verweigern, wenn der Inhalt nach Ansicht von CWS den Interessen und/oder dem guten Ruf des Unternehmens schaden könnte.
12.2 Bei unzureichender Gewährleistung der Sicherheit oder bei unsachgemäßer Verwendung der zur Verfügung gestellten Materialien ist CWS berechtigt, nach eigenem Ermessen von dem bereits geschlossenen Vertrag abzuweichen oder diesen ganz oder teilweise auf Kosten des schuldhaft Handelnden aufzulösen.
12.3 Wird der Vertrag durch den Kunden vorzeitig beendet, so hat CWS Anspruch auf Ersatz des hierdurch verursachten und glaubhaft gemachten Auslastungsausfalls, es sei denn, dass der Kündigung Tatsachen und Umstände zugrunde liegen, die CWS zuzurechnen sind. Darüber hinaus ist der Kunde dann verpflichtet, die bis dahin erbrachten Leistungen zu bezahlen.
12.4 CWS ist berechtigt, die Erfüllung der Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen, wenn der Kunde die sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen nicht oder nicht vollständig erfüllt und / oder CWS nach Abschluss des Vertrages von Umständen erfährt, die die Befürchtung begründen, dass der Kunde die Verpflichtungen nicht erfüllen wird und / oder der Kunde bei Abschluss des Vertrages aufgefordert wurde, für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag Sicherheit zu leisten
über die Rückkehr und diese Sicherheit ist unzureichend oder nicht vorhanden.
12.5 Wird der Vertrag aufgelöst, sind die Forderungen von CWS gegenüber dem Kunden sofort einforderbar. Wenn CWS die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aussetzt, behält sie ihre Rechte aus dem Gesetz und dem Vertrag.
12.6 Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch CWS bleibt stets vorbehalten.
12.7 Storniert der Kunde einen Vertrag ganz oder teilweise, so sind die CWS Events durch die Stornierung entstandenen Kosten, einschließlich der Erstattungen an Dritte, vom Kunden in voller Höhe zu erstatten. Die Stornierungskosten sind: Bis einschließlich vierzehn Tage vor dem Liefertermin ist eine vollständige Stornierung nicht mehr möglich. Erfolgt die Stornierung, aus welchem Grund auch immer, berechnen wir den Gesamtbetrag als Stornogebühr. Ab 15 Tagen bis 30 Tage vor dem Liefertermin werden 75% berechnet. Von einem Monat bis zwei Monate vor dem Liefertermin werden 50% verrechnet. Die Anzahlung wird ab zwei Monaten vor Lieferbeginn bis sieben Tage nach Auftragserteilung verrechnet. Der Auftrag kann bis zu sieben Tage nach der endgültigen Bestellung kostenlos storniert werden. (Dies gilt nur, wenn das Datum, für das der Auftrag erteilt wurde, außerhalb der Sieben-Tage-Frist liegt).
12.8 Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages durch CWS wird der Verwender in Absprache mit dem Kunden die Übertragung der noch zu erbringenden Leistungen auf Dritte veranlassen, es sei denn, die Beendigung beruht auf Tatsachen und Umständen, die dem Kunden zuzurechnen sind.
13. Zusätzlich
13.1 CWS ist sich der Privatsphäre des Käufers bewusst und wird mit Informationen über Käufe jederzeit diskret umgehen.
13.2 Hygiene ist für CWS von größter Bedeutung und wird jederzeit mit größter Sorgfalt durchgeführt.
13.3 Cakeworks Studio kann nicht verantwortlich gemacht werden
aufgrund von Schäden oder Missbrauch, die während des Transports durch den Kunden selbst verursacht wurden, wie z. B. Temperatur oder Stürze.
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